Auswirkungen des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) und der Klimaschutzverordnung (KlV) auf KMU’s

Auswirkungen des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) und der Klimaschutzverordnung (KlV) auf KMU’s
2. Oktober 2024 ByCon

Auswirkungen des KlG un der KlV auf KMU’s

Mit der Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) und der Klimaschutzverordnung (KlV) am 18. Juni 2023 hat die Schweiz einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaneutralität gemacht. Diese neuen Regelungen, die ab 2025 in Kraft treten, haben weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs). In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Änderungen und wie die Bycon GmbH Ihnen helfen kann, diese Herausforderungen zu meistern.

Netto-Null-Ziel 2050: Was bedeutet das für KMUs?

Das KlG verankert das Netto-Null-Ziel für 2050, das auch für KMUs gilt. Artikel 5 des KlG legt fest, dass Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen (mindestens Scope 1 und 2) bis 2050 auf null reduzieren müssen. Dies erfordert eine umfassende Dekarbonisierungsstrategie, die konkrete Maßnahmen und Zeitpläne zur Reduktion der Emissionen umfasst.

Dekarbonisierungsstrategien und Fahrpläne

Um das Netto-Null-Ziel zu erreichen, können Unternehmen Fahrpläne zur Dekarbonisierung erarbeiten. Der Bund stellt hierfür die notwendigen Grundlagen und Standards zur Verfügung. Diese Fahrpläne helfen KMUs, ihre Emissionen systematisch zu reduzieren und gleichzeitig von staatlichen Förderprogrammen zu profitieren.

Anreize statt Verbote

Das KlG setzt auf Anreize anstatt auf Verbote. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die klimafreundliche Technologien und Prozesse implementieren, von verschiedenen Förderprogrammen profitieren können. Dies umfasst finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Bauprojekte und innovative Technologien.

Klimaschutzverordnung (KlV)

Die Klimaschutzverordnung (KlV) wird derzeit (Stand Oktober 2024) nach der Vernehmlassung überarbeitet und soll bis Ende des Jahres vom Bundesrat verabschiedet werden. Diese Verordnung wird die konkreten Anforderungen und Förderbestimmungen weiter präzisieren und sicherstellen, dass Unternehmen die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele umsetzen.

Pflichten für KMUs

KMUs müssen sich auf folgende Pflichten einstellen:

  • Berichterstattungspflicht: Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen detaillierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen.
  • Energieeffizienzmaßnahmen: Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
  • Innovationsförderung: Teilnahme an Förderprogrammen für klimafreundliche Technologien und Prozesse.

Warum frühzeitig handeln?

Das Klima-und Innovationsgesetz (KlG) sowie die Klimaschutzverordnung (KlV) treten bereits Anfang 2025 in Kraft. Obwohl das Netto-Null-Ziel «erst» im Jahr 2050 erreicht werden muss, lohnt es sich für Unternehmen, möglichst frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen. Jedes Jahr müssen ab 2025 die Emissionen um 4% reduziert werden um die Ziele zu erreichen. Dies klingt einfacher, als es tatsächlich ist. Eine frühzeitige Planung und Implementierung der notwendigen Maßnahmen bietet mehrere Vorteile:

  • Wettbewerbsvorteil sichern: Unternehmen, die frühzeitig handeln, können sich einen Wettbewerbsvorteil sichern und sich als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit positionieren.
  • Fördermittel nutzen: Durch die frühzeitige Antragstellung für Fördermittel kann finanzielle Unterstützung gesichert und die Umsetzung von Maßnahmen erleichtert werden.
  • Risiken minimieren: Frühzeitige Planung ermöglicht die rechtzeitige Identifizierung und das Management potenzieller Risiken und Herausforderungen.
  • Ressourcen sichern: Ein wesentlicher Vorteil des frühzeitigen Handelns ist die Sicherung notwendiger Ressourcen. Sobald das KlG und die KlV in Kraft treten, wird die Nachfrage steigen.

 

Wie Bycon GmbH Sie unterstützen kann

Die Bycon GmbH bietet umfassende Beratungsdienstleistungen an, um KMUs bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen. Unsere Expertise umfasst:

  • Erstellung von Dekarbonisierungsstrategien: Wir helfen Ihnen, maßgeschneiderte Fahrpläne zur Reduktion Ihrer Emissionen zu entwickeln.
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: Unterstützung bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach GRI-Standard.
  • Fördermittelberatung: Identifizierung und Beantragung von Fördermitteln für klimafreundliche Projekte.
  • Energieeffizienzberatung: Beratung zur Implementierung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Fazit

Das Klima- und Innovationsgesetz und die Klimaschutzverordnung stellen KMUs vor neue Herausforderungen, bieten aber auch zahlreiche Chancen. Mit der Unterstützung der Bycon GmbH können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um von unserer Expertise zu profitieren und Ihre Nachhaltigkeitsziele effizient und effektiv zu erreichen.

Quellen / Links:

Hinweis:

  • Scope 1: Direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, wie z.B. Emissionen aus dem Betrieb von Firmenfahrzeugen oder Heizungen.
  • Scope 2: Indirekte Emissionen aus dem Verbrauch von eingekaufter Energie, wie z.B. Elektrizität, Dampf, Wärme und Kälte.
  • Scope 3: Alle anderen indirekten Emissionen, die entlang der Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen, wie z.B. Geschäftsreisen, eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Abfallentsorgung und Nutzung verkaufter Produkte

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